"Zweck des Vereins ist es, Suchtkranken und Suchtgefährdeten, insbesondere Alkohol- und
Medikamentenabhängigen, sowie deren Angehörigen bei der Lösung ihres Suchtproblems zu helfen."
Angaben zur Steuerbegünstigung & Freistellungsbescheid
Die Anonyme Alkoholkrankenhilfe Berlin (AKB) e.V. ist mit Bescheid vom
9. August 2019 des Finanzamts für Körperschaften I unter Steuernummer 27/660/55498 als gemeinnützig anerkannt,
weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke
im Sinne der § 51 ff. Abgabenordnung erfüllen.
Bericht über die Tätigkeiten & Angaben zur Mittelverwendung
Über die Tätigkeiten der Anonyme Alkoholkrankenhilfe Berlin
und damit die inhaltliche Verwendung unserer Mittel, gibt der Sachbericht des Vorstands
zusammen mit dem qualitativen & quantitativen Projektstatus für das jeweils vorige Geschäftsjahr Auskunft.
Zusammen mit der dieses Jahr betreffenden Jahresrechnung (im nachfolgenden Absatz), die unsere Ausgaben centgenau detailiert nachweist,
geben wir so ein umfassendes Bild über die Gesamtfinanzierung unserer Tätigkeiten.
Angaben zur Mittelherkunft & Mittelverwendung - Jahresrechnung
Die geprüfte Jahresrechnung für das jeweils vorige Geschäftsjahr
weist Mittelherkunft und Mittelverwendung detailiert aus.
Zusammen mit den inhaltlichen Berichten - im vorherigen Absatz -
geben wir damit ein umfassendes und lückenloses Bild über die Finanzierung
der Tätigkeiten der Anonymen Alkoholkrankenhilfe Berlin.
Nachfolgend weitere Angaben zur Mittelherkunft - konkret die Informationen über die Hauptzuwendungen & Hauptzuwendungsgeber mit Transparenzinformationen der jeweiligen Zuwendungsgeber:
Zuwendungsdatenbank SenFin | Berlin.de | Senatsverwaltung für Finanzen
In der Zuwendungsdatenbank werden die von den Behoerden bewilligten Zuwendungen an juristische Personen [...] rueckwirkend fuer die letzten 5 Jahre veroeffentlicht.
Dies erfolgt jeweils zum 30. Juni eines jeden Jahres. [...] Die Zuwendungen selbst werden in eigener fachlicher Zuständigkeit von den einzelnen
Behörden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben. Dafür gelten einheitlich für alle Behörden
die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (insbesondere §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung: Leistungen an Stellen außerhalb
der Verwaltung Berlins, erhebliches Interesse Berlins an der Aufgabenerfüllung, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht
im notwendigen Umfang erfüllt werden kann). [...] https://www.berlin.de/sen/finanzen/service/zuwendungsdatenbank/
Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben beschlossen, dass über die pauschale Förderung
der Selbsthilfe im Rahmen des § 20h SGB V in Berlin jählich Öffentlichkeit hergestellt werden soll.
In der Transparenzinformation (Download s.u.) erhalten Sie Informationen über die Kassenartenübergreifende
Selbsthilfegemeinschaftsförderung (pauschale Förderung) der Gesetzlichen Krankenversicherung im Land Berlin
ab dem Förderjahr 2013. Die Dokumente geben Aufschluss darüber, welche Selbsthilfeorganisationen auf Landesbene
gefördert wurden und welche Selbsthilfe Kontaktstellen Förderung durch die Krankenkassen erhielten
[...] vdek Informationen zur Selbsthilfeförderung durch die GKV
Die Anonyme Alkoholkrankenhilfe Berlin (AKB) e.V.
wird durch den „Förderverein der Anonymen Alkoholkrankenhilfe Berlin (FöAKB) e.V.” unterstützt.
Dieser ist eine rechtlich selbständige Körperschaft privaten Rechts (eingetragener Verein).
[...] ist ein Förderverein im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Wohlfahrtspflege. Er unterstützt die Anonyme
Alkoholkrankenhilfe Berlin e. V. (AKB e. V.) durch die Bereitstellung von finanziellen
Mitteln, durch organisatorische Unterstützung sowie die Gewährung von tätiger Hilfe bei
der Informations- und Präventionsarbeit in jeglicher Form, z.B, mit eigenen
Informationsständen und der Beschaffung von Mitteln.
Externe Transparenzinformationen: Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen