unsere satzungsgemäß am Donnerstag, den 26. März 2020 vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung kann mit Erlass der Senatsverordnung: „zur Eindämmung des Coronavirus“ vom 14.03.2020 – Zitat: „Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen mit mehr als 50 Teilnehmenden dürfen nicht stattfinden“ – definitiv nicht durchgeführt werden.
Derzeit sehen wir keine andere Handlungsmöglichkeit, als neu einzuladen, sobald die Situation dies zulässt.
Ebenfalls fällt die Gruppensprechersitzung im März aus.
Viele Grüße, Euer Vorstand